Kolumne April 1

Liebe Wochenblattleser,

haben sie es schon gehört? Unsere Verfassung wird geändert! Und Sie sind damit im Herbst befasst, denn über jede Verfassungsänderung muss vom Bayerischen Volk abgestimmt werden. Im Landtag ist im Übrigen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die CSU hat in ihrer Fraktionssitzung am 19. März einem Paket von Änderungen zugestimmt, das von einer Arbeitsgruppe vorgelegt worden war.
Um was geht es also: Als erstes soll das Wählbarkeitsalter gesenkt werden. Bisher darf man erst für den Landtag kandidieren, wenn man mindestens 21 Jahre alt ist. Künftig soll es ab 18 Jahren möglich sein. Ob es dazu führt, dass künftig Teenager im Landtag sitzen, ist fraglich. Das Wählbarkeitsalter senken ist eine Sache. Gewählt werden ist eine andere. Und ob man einem recht jungen Menschen einen Gefallen tut, wenn man ihn zum Berufsstart in den Landtag schickt, muss jeder selbst überlegen.
Aber das ist nicht die einzige Änderung: Die Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde wird stärker verankert. Artikel 100 der Bayerischen Verfassung soll künftig wie folgt lauten: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Außerdem soll die Rechtssubjektsqualität von Kindern noch deutlicher gemacht werden. In die Verfassung soll ausdrücklich aufgenommen werden, dass Kinder einen Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungs- und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten haben.
Schließlich bekommt das Parlament neue, stärkere Rechte zur Kontrolle der Bayerischen Staatsregierung. Das Recht des Parlaments auf Information durch die Staatsregierung wird nämlich gesetzlich verankert.
Ich glaube, die Änderungen sind nicht schlecht. Was meinen denn Sie? Soll ich als Ihr Abgeordneter noch auf den weiteren Beratungsverlauf Einfluss nehmen?



Büro Haedke, 09 April 2003.


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