Infos zu den weiteren Abstimmungen neben der Landtagswahl am 21.9. (2 Verfassungsänderungen) Informationen zur Wahlam 21. September 2003 Änderungen der
Sie erhalten zwei Abstimmungsformulare auf denen jeweils verschiedene Themen zusammengefasst sind:
Für unsere Gemeinden, Städte und Landkreise ist von besonderer Bedeutung das Konnexitätsprinzip: Schaffung eines sehr weitreichenden strikten Konnexi-tätsprinzips, d.h. der Staat hat künftig Bestimmungen über die Deckung der Kos-ten zu treffen, wenn er den Kommunen eine Aufgabe überträgt, bzw. er muss verbleibende finanzielle Mehrbelastungen ausgleichen.
Zweites Änderungsgesetz - Wählbarkeitsalter: Absenkung von bisher 21 auf nunmehr 18 Jahre. Dies entspricht der Regelung wie für Bundestagswahlen und Wahlen in kommuna-le Gremien. - Menschenwürde: Um die Bedeutung der Menschenwürde und den Schutz des Menschen angesichts der Entwicklungen in der Gentechnik und Medizin hervorzuheben, wird die Formulierung des Art. 1 des Grundgesetzes in Art. 100 der Bayerischen Verfassung übernommen. - Kinderrechte: Es wird stärker herausgearbeitet, dass Kinder eigene Rechte haben und eigenständige Persönlichkeiten sind und nicht nur „Objekt der Er-ziehung“. Büro, 10 September 2003. |