Haedke: Mobilfunk-Volksbegehren - Bürokratie statt Gesundheitsschutz

München: „Das Mobilfunk-Volksbegehren der ÖDP führt nicht zum Strahlenschutz, sondern verunsichert die Bürger“, sagte der Landtagsabgeordnete Joachim Haedke aus München. Die Folge der ÖDP-Forderung nach einer Baugenehmigung für alle Mobilfunkmasten: Bürokratischer Wust für die Kommunen und eine höchstwahrscheinliche Prozessflut für die Kommunen in Bayern.

Das Handy sei zum Massenkommunikationsmittel geworden. Bayernweit gebe es mehr als 9 Millionen Mobilfunknutzer. Eine Genehmigungspflicht werde diese technische Errungenschaft nicht rückgängig machen. Vor Inbetriebnahme einer Sendeanlage müsse die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Grenzwerte bestätigen. Die Grenzwerte für Strahlung entsprächen dem aktuellen Stand gesicherter und anerkannter Ergebnisse aus der nationalen und internationalen Forschung.

„Das Baurecht ist kein Strahlenschutzrecht. Es ist ungeeignet Gesundheitsvorsorge zu gestalten. Genau das aber gaukelt die ÖDP mit ihrem Volksbegehren den Bürgern vor“, kritisierte Haedke. Ängste der Bevölkerung nutze die ÖDP auf diese Weise für die eigene Profilierung aus. Die Intensität der Strahlung einer Sendeanlage regle aber ein Bundesgesetz. Der Bundesumweltminister Jürgen Trittin habe die Werte im Immissionsschutzgesetz festgelegt. Daran komme keine Kommune vorbei. Die Gemeinden könnten nur über die baulichen Aspekte einer Sendeanlage entscheiden. „Erfüllt eine geplante Sendeanlage die formalen Kriterien für eine Baugenehmigung, so muss die Kommune den Standort genehmigen, ohne auch nur in die Diskussion um eine Alternative treten zu können“, betonte Haedke.

„Wir wollen aber, dass auch in Zukunft unser Landschafts- und Städtebild nicht von Masten dominiert wird, sondern die Lebens- und Liebenswürdigkeit unserer Heimat erhalten bleibt“, so Haedke. Der vom Freistaat ins Leben gerufene Mobilfunkpakt Bayern war bereits in den vergangen Jahren Garant für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mobilfunkbetreibern und Gemeinden. In 93 Prozent der aufgestellten Sendeanlagen erfolgte eine Einigung auf vertretbare und wenig beeinträchtigende Standorte. „Es ist allen Betroffenen viel mehr damit gedient, weiterhin am Runden Tisch des konstruktiven Dialogs zu sitzen, als vor Gericht aussichtslose Prozesse um Baugenehmigungen zu führen. Wir wollen die bestehenden Möglichkeiten erhalten, auf die Standortwahl bei Sendemasten Einfluss zu nehmen. Bei einem Erfolg des Volksbegehrens wäre damit Schluss“, sagte Haedke abschließend.


Büro, 06 Juli 2005.


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