PAG: Nach BVerfG Urteil: Beratungen zum PAG gehen auf Basis der Vorgaben des Verfassungsgerichts nun weiter

Die CSU Landtagsfraktion hat als Reaktion auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil die folgende Presseerklärung veröffentlicht:

Joachim Herrmann und Dr. Jakob Kreidl: Bundesverfassungsgericht hat wichtige Klärungen vorgenommen - Beratungen über Polizeiaufgabengesetz jetzt zügig fortsetzen


27.07.2005

Als wichtige Klarstellung hat der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Joachim Herrmann, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Diese gelte sowohl für die Abgrenzung der präventiven von der so genannten repressiven, das heißt strafprozessualen Telefonüberwachung, wie auch für den Schutz der Privatsphäre unbescholtener Bürger vor unverhältnismäßigen Eingriffen.
„Die Beratungen über das Bayerische Polizeiaufgabengesetz werden nach der Sommerpause zügig fortgesetzt, damit die Novelle zum 1. Januar des kommenden Jahres in Kraft treten kann“, kündigte unterdessen der Vorsitzende des Ausschusses für Innere Sicherheit und Kommunale Fragen, Dr. Jakob Kreidl, an. Joachim Herrmann ergänzte: „Wir werden genau prüfen, welche Vorgaben für das Polizeiaufgabengesetz in Bayern sich aus dem heutigen Urteil ergeben. Diese werden wir selbstverständlich berücksichtigen“, ergänzte Herrmann.

Mit der Novelle des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes soll die Polizei zur Abwehr schwerwiegender Gefahren insbesondere das Kennzeichenscanning, sowie die Überwachung des Telekommunikationsverkehrs einsetzen können. Ferner wird die akustische Wohnraumüberwachung auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der Ausschuss für Innere Sicherheit und Kommunale Fragen hatte mit Rücksicht auf eine vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Klage gegen das niedersächsische Sicherheits- und Ordnungsgesetz im Mai die Beratungen über die von der Staatsregierung vorgelegte Novelle ausgesetzt.

Kreidl: „Wir werden das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes darauf hin analysieren, ob sich Ergänzungs- oder Änderungsbedarf für das bayerische Gesetz ergibt. Sicher ist, dass die Polizei insbesondere zur Verhinderung und Aufklärung von terroristischen Mordanschlägen auf neue, vor allen Dingen technische Instrumentarien angewiesen ist. Ein Musterbeispiel für die Notwendigkeit modernster Ermittlungsmethoden ist die Videoüberwachung, ohne die Ermittlungserfolge von London nicht denkbar gewesen wären. Das Gesetz muss zum 1. Januar 2006 in Kraft treten. Wir können zeitliche Verzögerungen im Kampf gegen den international agierenden Terrorismus nicht länger riskieren.“

Freundliche Grüße

Oliver Platzer
Pressesprecher der CSU-Landtagsfraktion


Büro, 01 August 2005.


Übersicht


Büro, 01 August 2005.


Übersicht