Nach Antrag von Joachim Haedke u.a.:
Beschluss der Lockerung des Autowaschverbotes an Sonn- und Feiertagen

Die Staatsregierung wird aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem den Kommunen die Befugnis eingeräumt wird, den Betrieb von Autowaschanlagen grundsätzlich auch an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr (außer an stillen Tagen) zuzulassen.

Büro, 20 Juli 2005.


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