Schwerpunkte März - Föderalismus reformieren

Föderalismus reformieren



Am 10. März 2006 haben mehrere Länder - darunter auch Bayern - im Bundesrat zwei Gesetzentwürfe zur Reform des Föderalismus in Deutschland eingebracht. Damit soll die im Koalitionsvertrag von CSU, CDU und SPD festgelegte Vereinbarung zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung umgesetzt werden.

Die Reform des Föderalismus ist von herausragender Bedeutung für die Zu-kunftsfähigkeit unseres Landes. Des-halb hat die CSU-Fraktion die beiden Gesetzentwürfe in einem Dringlich-keitsantrag nachdrücklich begrüßt. Sie sind der Schlüssel dafür, dass sich die Gestaltungsmöglichkeiten von Bund und Ländern wieder nachhaltig verbessern. Blockademöglichkeiten werden abgebaut, vor allem auch dadurch, dass die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Bun-desrat abnehmen wird. Das Reformvorhaben reduziert das schwerfällige Instrument der Mischfinanzierungen und verbessert zudem insbesondere durch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung die Europatauglichkeit des Grundgesetzes.

Die Reform des Föderalismus bietet auch ganz konkrete Chancen für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger. So erhält Bayern Gestaltungsmöglichkeiten in zahlreichen Politikfeldern wie z.B. dem Beamtenrecht, der Hochschul- und Bildungspolitik und dem Umweltrecht. Wir werden diesen Zuwachs an politischem Gestaltungsspielraum im Landtag auch nutzen. Darüber hinaus werden die Kommunen in Zukunft vor Kostenbelastungen durch den Bund geschützt, da die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen durch den Bundesgesetz-geber künftig nicht mehr möglich sein soll.


Bundesweit einheitliches Einbürgerungsverfahren
auf den Weg bringen



Im Jahr 2004 wurden in der Bundesre-publik Deutschland insgesamt 127.153 Personen eingebürgert, davon 13.225 Personen in Bayern. Die Einbürgerung macht Ausländer zu deutschen Staats-bürgern mit allen Rechten, die damit verbunden sind. Deshalb müssen an die Einbürgerung besonders hohe Vo-raussetzungen gestellt werden. In ei-nem Dringlichkeitsantrag haben wir betont, welche Eckpunkte wir in diesem Zusammenhang für unverzichtbar halten.

Vor allem muss sichergestellt werden, dass das Einbürgerungsverfahren bundesweit einheitlich durchgeführt wird. Nur so kann ausgeschlossen werden, dass es zu einem „Einbürgerungstourismus“ zwischen einzelnen Bundesländern kommen kann.

Entscheidend kommt es uns auch darauf an, dass die Einbürgerung am Ende einer bereits gelungenen Integration steht. Deshalb darf nur eingebürgert werden, wer über ausreichende mündliche und schriftliche Deutsch¬kenntnisse verfügt. Dies wollen wir mit einem fundierten Sprachtest über-prüfen (außer der Nachweis wird z.B. über ein Hochschulzeugnis erbracht).

Unbedingt notwendig ist auch, dass sich der Einbürgerungswillige glaubhaft zu unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt. Dies setzt voraus, dass ihm die Grundzüge unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung bekannt sind und er dies in einem bundeseinheitlichen Test nachweist. Darüber hinaus halten wir auch eine ergänzende Befragung des Bewerbers anhand eines Fragebogens zur Mitgliedschaft in extremistischen Vereinigungen für sinnvoll und geboten. Die Regelanfrage bei den Verfas-sungsschutzbehörden hat sich bewährt und soll beibehalten bleiben.


Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern verbessern



Immer wieder berichten die Medien über schreckliche Sexualverbrechen an Kindern. Die rechtlichen Instrumen-tarien müssen weiter verbessert wer-den, um den Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftätern bestmöglich zu gewährleisten. Dies ist der CSU-Fraktion ein Anliegen von höchster Priorität.

Vor diesem Hintergrund haben wir in einen Dringlichkeitsantrag die Bundesratsinitiativen der Staatsregierung zur wirksameren Ausgestaltung der nachträglichen Sicherungsverwahrung unterstützt. Insbesondere halten wir es für erforderlich, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch für Jugendliche und Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, ermöglicht wird.

Der Fall der 13-jährigen Stefanie, die wochenlang von einem einschlägig vorbestraften Sexualstraftäter fest-gehalten und missbraucht wurde, hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass den zuständigen Behörden der tatsächliche Aufenthaltsort eines entlassenen Se-xualstraftäters bekannt ist. Die CSU-Fraktion hat in dem Dringlichkeitsantrag deshalb ausdrücklich begrüßt, dass in Bayern über einen Informationsaustausch zwischen Meldebe-hörden und Polizei sichergestellt ist, dass die örtliche Polizeidienststelle über den Zuzug eines Sexualstraftäters informiert wird. Die Staatsregie-rung wurde aufgefordert, dem Landtag zu berichten, ob und ggf. wie auch in Bayern der Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden noch weiter verbessert werden kann, um den Auf-enthaltsort eines Täters schnell zu er-mitteln. Dabei soll auch die Möglichkeit einer zentralen Datei, in der alle entlassenen rückfallgefährdeten Sexualstraftäter erfasst werden, in den Blick genommen werden.


Ungeborenes behindertes Leben stärker schützen



Die Zahl der Spätabtreibungen aufgrund einer medizinischen Indikation steigt in Deutschland seit Jahren an. Dies sieht die CSU-Fraktion mit großer Sorge. Wir halten es für eine zentrale Aufgabe der Politik, sich umfassend für den Schutz des menschli-chen Lebens einzusetzen, ganz gleich, ob behindert oder nicht behindert. Eltern müssen die Gewissheit haben, dass die Gesellschaft sie nicht allein lässt, besonders wenn sie ein behin-dertes Kind erwarten.

Die CSU-Fraktion hat sich deshalb in einem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, dass nach einem pathologischen Befund eine Bedenkzeit eingehalten wird, bevor ein Schwangerschaftsabbruch vorgenommen wird, sofern das Leben der werdenden Mutter dadurch nicht akut gefährdet ist. Außerdem sehen wir als dringend erforderlich an, dass nach einer pränata-len Diagnose mit pathologischem Befund eine umfassende Beratung durch einen fachkundigen Arzt und die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung gewährleistet werden. Eine medizinische Indikation soll zudem erst nach Beratung des Arztes mit einem interdisziplinär besetzten Kollegium festgestellt werden. Schließlich wollen wir, dass eine geeignete Statistik eingeführt wird, um den vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Beobachtungs- und Nachbesserungspflichten besser gerecht werden zu können.



Durchgehende Gremienkontrolle in der ARD stärken



Der CSU-Fraktion ist die Stärkung der Gremienkontrolle in der ARD ein wichtiges Anliegen. Wir erwarten vom neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag grundlegende Neuregelungen. So soll, wie wir in einem Dringlichkeits-antrag betont haben, im ARD-Staatsvertrag eine durchgehende Gremienkontrolle sowie die koordinierende Funktion der Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte festgeschrieben werden. Für die Berufung des Programmdirektors der ARD soll in Zukunft eine qualifizierte Mehrheit jeweils der Intendanten und der Gremienvorsitzenden erforderlich sein. Schließlich halten wir es für notwendig, dass die Konferenz der Gremienvorsitzenden künftig den Haushaltsplan beschließen und den Jahresabschluss feststellen soll.


Vorsteuerpauschale für Landwirte anheben



Mehr als 90 % der bayerischen Landwirte machen von der Möglichkeit der Vorsteuerpauschalierung Gebrauch. Würden die Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 % ab dem 1. Januar 2007 nicht angehoben werden, hätte dies für einen Großteil der Landwirte eine zusätzliche Aufzeichnungs-pflicht und einen Zuwachs an Bürokratie zur Folge.

Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Anhebung der Vorsteuerpauschale für Landwirte einzusetzen.


Sonstige Maßnahmen und Initiativen



Deutsch auf bayerischen Schulhöfen ausweiten

Eine erfolgreiche Integration unserer ausländischen Schülerinnen und Schüler setzt voraus, dass nicht nur im Unterricht, sondern auch in den Pausen deutsch gesprochen wird. Die CSU-Fraktion will dies aber nicht als Pflicht staatlich verordnen, sondern setzt auf das Prinzip der Freiwilligkeit und der Eigenverantwortung der Schule vor Ort. Deshalb haben wir die Staatsre-gierung in einem Antrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf allen Schulhöfen der bayerischen Schulen nach einem entsprechenden Übereinkommen zwischen Schülern, Eltern und Lehrern nur noch deutsch gesprochen wird.


Petitionen auch über E-Mail einlegen

Nach bisheriger Rechtslage können Petitionen beim Landtag nur dann per E-Mail eingelegt werden, wenn das Dokument mit einer qualifizierten elekt-ronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen wurde. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass Privatpersonen nur in Ausnahmefällen über qualifizierte elektronische Signaturen verfügen.

Zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit soll nach dem Willen der CSU-Fraktion in Zukunft auf das Erforder-nis der qualifizierten elektronischen Signatur verzichtet werden. Wir haben deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Petitionsgesetzes auf den Weg gebracht. Nach der neuen Rechtslage, die voraussichtlich zum 1. August 2006 in Kraft treten wird, reicht es aus, dass der Petent in seiner E-Mail seinen Namen und seine Post-anschrift angibt. Für die Einlegung der Petition steht dann auf der Homepage des Bayerischen Landtags ein speziel-les Formular zur Verfügung.


Qualitätsoffensive für hochwertige Nahrungsmittel

Die CSU-Fraktion hat einen Antrag auf den Weg gebracht, mit dem wir den Qualitätsgedanken auf dem Lebens-mittelsektor stärker verankern wollen. Darin haben wir das geplante Verbot des Verkaufs von Fleisch unter Einstandspreisen begrüßt. Dieses Verbot sollte auf den gesamten Nah-rungsmittelbereich ausgedehnt werden, um unfaire Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Mittelstands zu verhindern. Die Unterstützung der Ei-geninitiative in der Informations- und Kundenaufklärungsarbeit des Nahrungsmittelhandwerks ist weiteres Ziel dieser Initiative.


Haltung von Legehennen verbessern

Im Zusammenhang mit der aktuellen Beratung im Bundesrat hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsan-trag eine Verbesserung der Haltung von Legehennen gefordert. Am Verbot der Käfighaltung von Legehennen wollen wir festhalten. Den Geflügelhaltern sollen aber artgerechte Hal-tungsformen parallel zur Boden- und Freilandhaltung ermöglicht werden. Unser Ziel ist es, eine artgerechte Eiererzeugung am Standort Deutsch-land unter den hier definierten hohen Tierschutz- und Tierhygienestandards zu erhalten.


Behinderte Menschen im öffentlichen Dienst

Zwei Anträge der CSU-Fraktion beschäftigen sich mit der Situation von behinderten Menschen im öffentlichen Dienst.

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, das auch angesichts der Personaleinspa-rungen im Bereich des Freistaats Bayern schwer behinderten Menschen einen Zugang zum öffentlichen Dienst eröffnet, um gemeinsam mit weiteren Maßnahmen zumindest die gesetzlich festgelegte Personalquote für schwer behinderte Menschen zu erfüllen.

Außerdem soll die Staatsregierung darüber berichten, wie sich die Personalkürzungen auf die Beschäftigungs-quote für Menschen mit Behinderung in den nächsten Jahren auswirken werden.


Entgelt- und Rahmenleistungsvereinbarung unverzüglich umsetzen

Die CSU-Fraktion hält die interdisziplinäre Frühförderung für unverzichtbar. In einem Dringlichkeitsantrag haben wir deshalb begrüßt, dass sich die Kommunen als Sozialhilfeträger und die Krankenkassen mit Hilfe der Moderation durch das Bayerische Sozialministerium auf eine Rahmenleistungs- und Entgeltvereinbarung verständigt haben. Damit kann eine nahtlose Fortführung der Maßnahmen sichergestellt werden. Wir haben alle Beteiligten im Interesse der betroffe-nen Kinder aufgefordert, die Vereinbarung rechtzeitig in Kraft zu setzen.


Verfahrenserleichterungen im Umweltbereich

Für eine flächendeckende Einführung elektronischer Müll-Begleitscheine hat sich die CSU-Fraktion in einem Antrag ausgesprochen. Diese stellen eine moderne und kostengünstige Entwicklung in der Müllentsorgung dar, ermöglichen eine zeitnahe und kontinuierliche Kontrolle der unterschiedlichsten Arten der Müllentsorgung und sind auch flexibel in unterschiedlichen Betriebsgrößen ein-zusetzen. Die rund 200.000 Papierbegleitscheine, die allein in Bayern jährlich in der Müllentsorgung ausgegeben werden, könnten dann der Vergangen-heit angehören.

In einem weiteren Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, für Betriebe mit Umweltmanage-mentsystemen nach EMAS die immissionsschutz-, wasser- oder abfall-rechtlichen Verfahren zu vereinfa-chen und damit die Verfahrensdauer zu verkürzen.


Über den Einsatz von Flüsterasphalt berichten

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, vor dem Hintergrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie insbesondere über die Möglichkeiten des Einsatzes von Flüsterasphalt zu berichten. Dabei sollen vor allem die Anschaffungskosten im Vergleich zu herkömmlichem Asphaltbelag, die Funktionsdauer, der Pflege- und Reinigungsbedarf, die Reifenhaftung sowie Fördermöglichkeiten dargestellt werden.


Rahmenbedingungen für die Förderung von Windenergieanlagen überprüfen

Die Staatsregierung soll auf Bundesebene darauf hinwirken, dass das Problem einer sachgerechten Steue-rung von Windenergieanlagen vorran-gig durch eine grundlegende Überprüfung und Überarbeitung des derzeiti-gen Systems der Förderung solcher Anlagen gelöst wird.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute ändern

Die CSU-Fraktion hält es für erforderlich, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute (MaRisk) im Rahmen der Umsetzung von Basel II in nationales Recht erneut zu überarbeiten. Anstelle von Vorgaben, Kontrollen und Sanktionen soll die Umsetzung durch mehr Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit geprägt werden. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, sich auf Bundesebene mit dieser Zielrichtung für einen ent-sprechenden Bürokratieabbau einzusetzen.



Büro, 10 April 2006.


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