Schwerpunkte Februar: Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahrenusbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren


Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren
beschleunigen

Der Ausbau der Kinderbetreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren ist derzeit ein ebenso viel- wie kon-trovers diskutiertes Thema. Aus Sicht der CSU-Fraktion dürfen die unterschiedlichen Lebensentwürfe nicht gegeneinander ausgespielt werden. Unser Respekt und unsere Anerkennung gelten allen Elternteilen, die sich ganz auf die Erziehung ihrer Kinder konzentrieren und deswegen ganz oder zeitweise auf ihre Berufstätigkeit verzichten. In gleicher Weise Respekt und Unterstützung ist dort angebracht, wo beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes berufstätig sein wollen. Uns kommt es darauf an, echte Wahlfreiheit zu gewährleisten.

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz hat eine verlässliche rechtliche Grundlage für einen be-darfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote geschaffen. Es bezieht dabei alle Formen der qualifizierten Kinderbetreuung - von den Kinderkrippen über altersgeöffnete Kindergärten bis zur Tagespflege und Häusern für Kinder - mit ein. Auf dieser Grundlage konnte die Versorgungsquote von 5,7 % zum 01.01.2005 auf rund 9 % zum 01.01.2007 erhöht werden.

Dennoch gibt es aus Sicht der CSU-Fraktion noch einen erheblichen Mehrbedarf an Kinderbetreuungseinrichtun-gen. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, bis Jahresende ein Konzept vorzulegen, wie die Angebote für Kleinkinder in Zusammenarbeit mit den Kommunen in den nächsten Jahren deutlich ausgebaut werden können. Dabei haben wir auch betont, dass es für Kommunen Gewinn und Chance ist, sich in der Kinderbetreuung zu engagieren, da Familienfreundlichkeit künftig ein wichtiger Standort-faktor sein wird.

Außerdem haben wir klargestellt, dass der verstärkte Ausbau der Kinderbetreuungsangebote auf keinen Fall zu Lasten anderer Leistungen für die Familien gehen darf. Ein Einfrieren oder gar Absenken des Kindergeldes hal-ten wir für nicht akzeptabel. Dies würde insbesondere die Eltern älterer Kinder unzumutbar belasten. Wir wer-den den Ausbau in Bayern ohne unmittelbares Engagement des Bundes gewährleisten und lehnen eine Grundge-setzänderung zum Zwecke der Schaffung von Finanzierungsmöglichkeiten seitens des Bundes ab.

Familien sollen in den nächsten Jahren schrittweise weitere steuerliche Entlastungen erhalten. Eine Gegenfi-nanzierung durch eine Einschränkung des Ehegattensplittings kommt für uns allerdings nicht in Frage.


Erbschaftsteuerrecht mit Augenmaß reformieren

Das Bundesverfassungsgericht hat am 31. Januar 2007 einen lange erwarteten Beschluss über die ein-kommensteuerrechtliche Behandlung von Immobilienvermögen verkündet. Es hat die bisher geltenden Bewertungsregeln, die im Ergebnis zu einer Begünstigung von Betriebs- und Immobilienvermögen gegenüber Geld- bzw. Wertpapiervermögen bei der Erb-schaftsteuer führen, für verfassungswidrig erklärt und vom Gesetzgeber eine Reform bis zum 31. Dezember 2008 verlangt.

Im Rahmen der anstehenden Novelle des Erbschaftsteuerrechts soll sich die Staatsregierung, wie wir in einem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck gebracht haben, dafür einsetzen, dass das Gesetzgebungsverfahren zur Entlastung der Unternehmensnachfolge zügig fortgesetzt wird, damit das Gesetz, wie vorgesehen, rückwirkend zum 01. Januar 2007 in Kraft treten kann. Die deutschen Unternehmen, vor allem mittelständische, z.B. der Land- und Fortwirtschaft sowie des Handwerks, sind nach unserer Auffassung auf erbschaftsteuerliche Entlastungen dringend angewiesen. Ansonsten wäre die Fortführung des Betriebs im Erbfall in vielen Fällen erheblich gefährdet. Dies hätte entsprechend negative Konsequenzen für die dort bestehenden Arbeitsplätze.

Ein besonderes Anliegen ist es uns zudem, dass sich die erbschaftsteuerliche Belastung bei Eigenheimen für Familien und nahe Angehörige auch künftig in Grenzen halten muss. Dies soll durch entsprechende Freibeträge oder Abschläge sichergestellt werden.


Anwendungsbereich der nachträglichen
Sicherungsverwahrung erweitern

Immer wieder machen Medienberichterstattungen über schwere Sexual- und Gewaltverbrecher, zuletzt über Uwe K. aus Brandenburg, die nach wie vor bestehenden Gesetzeslücken bei der nachträglichen Sicherungsver-wahrung deutlich. Uwe K. musste nach Verbüßung seiner Strafe aus der Haft entlassen werden, obwohl bei ihm eine erhebliche Rückfallgefahr bestand. Die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung scheiterte daran, dass die Gründe, aus denen sich seine besondere Gefährlichkeit ergibt, schon zum Zeitpunkt seiner
Verurteilung bekannt waren. Damals konnte jedoch eine Sicherungsverwahrung nicht angeordnet werden, weil die entsprechenden Regelungen in den neuen Bundesländern nicht anwendbar waren.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Gesetzeslücken im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung unverzüglich geschlossen werden. Die Staatsregierung hat diesbezüglich bereits vor einiger Zeit eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, derzufolge künftig Umstände, die aus Rechtsgründen zum Zeitpunkt der Verurteilung keine Berücksichtigung finden konnten, für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Täters im Rahmen der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung herangezogen werden können. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium ist hier leider aber bis heute untätig geblieben.


Für Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug und gegen
Zuwanderung in die Sozialsysteme

Im Rahmen der anstehenden Änderung des Zuwanderungsgesetzes wird auf Bundesebene kontrovers diskutiert, ob auf Kenntnisse der deutschen Sprache beim Nachzug von Ehegatten weiterhin verzichtet werden kann.

Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass eine wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration die Beherrschung der deutschen Sprache ist. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich weiterhin auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Ehegattennachzug an den Nachweis von Deutschkennt-nissen des Nachziehenden vor der Einreise geknüpft wird. Außerdem soll das Mindestalter für den Ehegat-tennachzug auf 21 Jahre festgelegt werden. Darin sehen wir eine geeignete Maßnahme, um Zwangsheirat zu bekämpfen.

Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gesetzliche Bleiberechtsregelung für an sich ausreisepflichtige Ausländer vorsieht, die sich bereits seit sechs bzw. acht Jahren in Deutschland be-finden. Die Aufenthaltserlaubnis soll unabhängig von einem Arbeitsplatznachweis erteilt werden. Damit würde der Grundsatz „Arbeit vor Aufenthaltserlaubnis“ völlig aufgegeben und eine erhebliche Belastung der So-zialsysteme in Kauf genommen werden. Dies haben wir in einem Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Frühkindliche Erziehung gesellschaftlich breit verankern

Ineinem weiteren Dringlichkeitsantrag haben wir uns mit dem Thema frühkindliche Erziehung befasst. Neue Untersuchungen der Bindungsforschung haben ergeben, dass liebevollen und stabilen Beziehungen von Kleinkindern zu festen Bezugspersonen zentrale Bedeutung für ihre Entwicklung zu starken, verantwor-tungsvollen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zukommt. Damit Kindern später Partner- und Eltern-schaft gelingen kann, muss die Erziehung und Bildung von Kindern durch Eltern und alle an diesem Prozess Be-teiligten - angefangen von der Familie und den Kindertageseinrichtungen über die schulische bis hin zur beruflichen Ausbildung - stärker den Erwerb von sozialen, wertorientierten Kompetenzen und lebenspraktischen Fähigkeiten im Blick haben.

Deshalb haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, wie Kindern durch Einbeziehung von Senioren und Familien mit Babys in die Arbeit von Kindertageseinrichtungen möglichst früh generationenübergreifende Erfahrungen ermöglicht werden können. Wichtig ist uns auch die Frage, wie die bestehenden Angebote der Eltern- und Familienbildung etwa durch Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen den Familien noch besser zugänglich gemacht werden können.

Außerdem soll geprüft werden, ob der Bildungs- und Erziehungsplan oder Lehrpläne in Richtung eines größeren Stellenwerts für Persönlichkeitsentwicklung und Herzensbildung weiterentwickelt werden müssen. In diesem Zusammenhang ist uns auch die Frage wichtig, inwieweit die Ergebnisse der Bindungsforschung und Fragen der praktischen Lebensführung, von Part-nerschaft und Elternschaft bei der Ausbildung für das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen und auch der Lehrkräfte an Schulen Berücksichtigung finden.


Übertrittsverfahren an weiterführende Schulen verbessern

Immer noch sind viele Eltern und Schüler der Meinung, dass der Übertritt auf ein Gymnasium oder eine Re-alschule nach der Grundschule die einzige und beste Möglichkeit sei, um einen weiterführenden Bildungsab-schluss zu erreichen. Dabei eröffnet das gut gegliederte und durchlässige Bildungssystem in Bayern jedem Kind nach seinen individuellen Begabungen und Leistungen verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten. Gerade unseren Hauptschülern stehen viele Wege einer weiterführenden schulischen und beruflichen Ausbildung bis hin zur Fachhochschule und Universität offen.

Gute Informationen über die verschiedenen Bildungswege und eine entsprechende Beratung und Begleitung sind wichtige Voraussetzungen, um an den Übergangspunkten die richtigen Entscheidungen zum Wohle des Kindes treffen zu können. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, das Übertrittsverfahren von der Grundschule an die weiterführenden Schulen im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten zu verbessern.

Dabei soll geprüft werden, wie Lehrer, Eltern und Schüler bestmöglich auf das Übertrittsverfahren vorbereitet werden können. Besonders wichtig ist uns da-bei eine umfassende Aufklärung über die Durchlässigkeit und die vielfältigen Möglichkeiten unseres Bildungssystems, wobei die Leistungsfähigkeit der Hauptschule als echter weiterführender Schule und die Bedeutung des beruflichen Bildungsweges besonders in den Vordergrund gerückt werden sollen.

Außerdem wollen wir, dass geprüft wird, ob eine oder mehrere Orientierungsarbeiten in der 4. Jahrgangsstufe als zusätzlicher objektiver Maßstab für die Übertrittskriterien herangezogen werden können. Das jetzige Zwischenzeugnis und das jetzige Übertritts-zeugnis sollen zu einem Gutachten zusammengeführt werden, das über Leistung, Verhalten und Entwicklung des jeweiligen Schülers Auskunft gibt und eine Übertrittsempfehlung der Grundschule für Gymnasium, Realschule oder Hauptschule zum Ausdruck bringt.

Schließlich wollen wir überprüfen, wie die aufnehmende Schule während der 5. Jahrgangsstufe die getroffene Schullaufbahnentscheidung unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung des Schülers beurteilt und bei Bedarf am Ende des Schuljahrs mit einer Empfehlung an die Eltern frühzeitig korrigiert.


Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer
Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens

In einem Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, dass im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens künftig der Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit vermieden wird.

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen soll der Bewerber in Zukunft in seinem Angebot entweder er-klären, dass er definitiv ausschließen kann, dass Produkte oder Vorprodukte in seine Leistung eingehen, in die ausbeuterische Kinderarbeit mit eingeflossen ist, oder dass ihm keine entsprechenden Informationen vorliegen. Wer eine solche Erklärung nicht abgeben kann, soll keinen Zuschlag mehr erhalten. Für den Fall, dass die entsprechende Erklärung vorsätzlich unrichtig abgegeben wurde, soll ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Auftraggebers vorgesehen und der Bewerber von zukünftigen Vergaben ausgeschlossen werden. Anerkannte Gütesiegel genießen dabei Vertrau-ensschutz.


Konzept für den Studienbeginn für den doppelten
Abiturjahrgang 2011

Infolge der Einführung des achtjährigen Gymnasiums wird im Jahr 2011 ein doppelter Abiturjahrgang das Gymnasium beenden. Dies führt zu einem entsprechend höheren Zulauf an die Universitäten und Fachhochschulen.

Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, unter Beteiligung aller betroffenen Fachministerien ein Konzept zur Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs 2011 zu entwickeln und dabei insbesondere zu klären, inwiefern im Falle einer vorzei-tigen Entlassung der letzten Abiturienten des neunjährigen Gymnasiums ein vorgezogener Studienbeginn zum Sommersemester 2011 ermöglicht werden kann.
Eine etwaige vorgezogene Entlassung des letzten G-9-Jahrgangs muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Bewer-bung für Studiengänge, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, sowie für örtliche Zulsassungsverfahren möglicht ist. Außerdem soll geprüft werden, in welchem Umfang personelle Ressourcen im Schulbereich frei werden, die an den Hochschulen eingesetzt werden können. Wir haben uns auch dafür ausgesprochen, für den Studienzyklus des doppelten Abiturjahrgangs einen Studienverlauf in Trimestern in die Überlegungen mit einzubeziehen, und den vorgezogenen Studienbeginn unter Realbedingungen modellhaft zu simulieren.


Weitere Maßnahmen und Initiativen


Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für Lkw im Bereich des Messebaus

Bei Messen, die am Montag früh beginnen und am Samstagabend enden, sind die Betriebe der Messebaubran-che gezwungen, die An- und Abbauten über den Sonntag hinweg abzuwickeln. Der nach geltendem Recht allein mögliche Einsatz von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von unter 7,5 t führt dabei zu einer erheblichen Steigerung des An- und Ab-fahrtsverkehrs und dadurch zu einer größeren Lärmbelastung und mehr Umweltschäden. Durch den Einsatz von Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t könnten diese Belastungen erheblich vermindert werden. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Lockerung des in der Straßenverkehrsordnung geregelten Sonntagsfahrverbots für die Branche der Messebauer einzusetzen.


Änderung des Modellkommunengesetzes

Der derzeit in der parlamentarischen Beratung befindliche Gesetzentwurf der Staatsregierung für ein Modellkommunengesetz hat zum Ziel, die landesrechtlichen Spielräume für die auf der kommunalen Ebene politisch Verantwortlichen zu erweitern. Insge-samt acht kreisangehörige Gemeinden, vier kreisfreie Gemeinden und acht Landkreise sollten für eine Erpro-bungsphase von insgesamt vier Jahren von der Einhaltung bestimmter Rechtsvorschriften freigestellt werden. Darüber hinaus ist auch eine sofortige und landesweite Aufhebung bestimmter Vorschriften des Landesrechts, durch die Kommunen belastet werden, vorgesehen.

In einem Änderungsantrag hat die CSU-Fraktion zwei weitere Modellkommunen (Stadt Roding, Große Kreisstadt Selb) hinzugefügt. Ein weiterer Änderungsantrag zielt darauf ab, die Rolle des Sachverständigen im Bodenschutzrecht zu stärken. So soll der amtlich anerkannte Sachverständige im Rahmen der Modellphase in bestimmten Bereichen ohne weitere Überprüfung durch das Wasserwirtschaftsamt tätig werden können.

Nach der Verordnung zur Durchführung der Gewerbeordnung ist das Landratsamt die zuständige Behörde für die monatliche Weiterleitung der Durchschriften von Gewerbeanzeigen z.B. an die IHK, die Handwerkskammer, die Agentur für Arbeit, das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung oder das Gewerbeauf-sichtsamt. Aus Sicht der CSU-Fraktion würde es eine wesentliche Arbeitserleichterung für alle beteiligten Behörden darstellen, wenn die Versendung durch die Gemeinde direkt übernommen werden würde. Deshalb haben wir einen dritten Änderungsantrag eingebracht. Danach kann für den Zuständigkeitsbereich der acht Modell-Landratsämter auf der Grundlage einer Verordnung des jeweiligen Landratsamtes geregelt werden, dass für die regelmäßige Übermittlung der Daten der Gewerbeanzeigen diejenigen Gemeinden zuständig sind, die hierzu gegenüber dem Landratsamt schriftlich ihr Einvernehmen erklärt haben.

Ein weiterer Änderungsantrag zielt darauf ab, den Modellversuch auf kommunale Zweckverbände und Schulverbände zu erstrecken. Damit sollen Optionen zur Abweichung von gesetzlichen Regelungen nicht nur den einzelnen Modellkommunen, sondern dem gesamten Zweck- oder Schulverband zustehen, soweit alle beteiligten Kommunen hierzu ihr Einverständnis erteilt haben.

VOB weiter flexibilisieren

Die Staatsregierung soll beim Bund weiter auf die Verschlankung und Vereinfachung des Vergaberechts hinwirken. Darüber hinaus wollen wir einen Bericht darüber, welche Erfahrungen mit der bisher erfolgten Flexibilisierung der Auftragsvergabe gemacht wurden. Dabei soll insbesondere auch auf die Auswirkungen der Erhöhung der Wertgrenzen für beschränkte Aus-schreibungen von kommunalen Bauleistungen sowie auf Erfahrungen mit der Wirtschaftlichkeitspauschale der Kommunen eingegangen werden.

In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, die Auftragsvergaben des Freistaats und seiner nachgeordneten Dienststellen ebenfalls nach den für die Kommunen geltenden Vergaberichtlinien durchzuführen.

Umsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern an den Hochschulen

Nach dem neuen Bayerischen Hochschulgesetz haben die Hochschulen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und als Leitprinzip zu berücksichtigen. Die Hochschule stellt den Frauenbeauftragten der Hochschule und der jeweiligen Fakultäten zur wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben in angemessenem Umfang Mittel zur Verfügung. Frauenbeauf-tragte sollen für die Dauer ihrer Tätigkeit unter Berücksichtigung des Umfangs ihrer Aufgaben von anderen dienstlichen Aufgaben entlastet werden.

Vor diesem Hintergrund haben wir von der Staatsregierung einen Bericht verlangt, wie diese neue Regelung an den Hochschulen und Fakultäten umgesetzt wird.


Verbesserte Auswahlverfahren bei der Hochschulzulassung

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen und zu berichten, wie die bayerischen Universitäten verpflichtet werden können, bei der Vergabe von Studienplätzen in Studiengängen, die in das ZVS-Verfahren einbezogen sind, neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein weiteres Kriterium zur Feststellung der individuellen Studierfähigkeit heranzziehen.

Gedenkstättenarbeit im KZ-Außenlager Hersbruck/Happurg

Der Freistaat errichtet auf dem Grundstück des historischen Areals des ehemaligen Außenlagers Hersbruck ein neues Finanzamtsdienstgebäude. In diesem Zusammenhang haben wir die Staatsregierung aufgefordert, eine Neukonzeption der Gedenkstätten-arbeit im KZ-Außenlager Hersruck/Happurg vorzulegen. Dabei soll insbesondere - unter Beteiligung der Stiftung Bayerische Gedenkstätten sowie der Stadt Hersbruck - geprüft werden, ob ein geeignetes Rauman-gebot im historischen Umgriff des Außenlagers Hersbruck für eine Gedenkstättenarbeit zur Verfügung gestellt werden kann.

Uns kommt es darüber hinaus darauf an, dass am Neubau des Gebäudes eine Informations- und Gedenktafel zur Geschichte des Geländes angebracht und die Ausgestaltung des bereits auf dem Gelände vorhandenen Gedenkstein so geändert wird, dass ein Erinnern in angemessener Weise ermöglicht wird. Außerdem soll gewährleistet sein, dass die fachliche Realisierung in ein gedenkstättenpädagogisches Konzept für die historischen Areale Hersbruck und Happurg eingebunden wird.

Ludwig II. Schlösser als UNESCO-Weltkulturerbe

Gemeinsames Ziel von CSU-Fraktion und Staatsregierung ist es, dass die Königsschlösser Ludwig II. (Neu-schwanstein, Linderhof und Herrenchiemsee) in das UNESCO-Weltkulturerbe- und Naturerbeprogramm aufgenommen werden. Davon versprechen wir uns insbesondere eine erhebliche Aufwertung des Touris-musstandorts Südbayern. Dies haben wir in einem entsprechenden Antrag zum Ausdruck gebracht.


Entwicklung der Agrarwissenschaften in Bayern

Am 10. November 2006 hat der Wissenschaftsrat seine Empfehlungen zur Entwicklung der Agrar- und Gar-tenbauwissenschaften verabschiedet. Er hat sich dabei für eine Konzentration der agrarwissenschaftlichen Kapazitäten und für die Bildung einer Anzahl leistungsfähiger regionaler Cluster ausgesprochen, in deren Zentrum jeweils eine universitäre Fakultät stehen soll. Der Standort TU München-Weihenstephan hat gute Aussichten, zum Kern eines solchen Clusters zu werden.

Mit dem Wissenschaftszentrum Weihenstephan der TU München (WZW) ist nach Ansicht des Wissenschaftsrates ein Modell für eine auch in Zukunft tragfähige Organisation der Agrarwissenschaften geschaffen worden. Die entscheidende Frage liege darin, ob es gelingen wird, die Agrar- und Gartenbauwissenschaften als systemwissenschaftliche Disziplinen unter dem Druck der Zuordnung ihrer Teilgebiete zu verschiedenen Fakultäten zu erhalten.

Um die aufgezeigten Chancen zu nutzen, haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, die Emp-fehlungen des Wissenschaftsrates bezüglich des WZW baldmöglichst im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel umzusetzen. Außerdem soll darüber berichtet werden, inwieweit der Erhalt deragrarwissenschaftlichen Eck-Professuren am WZW abgesichert werden kann, welche Strukturen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dort bestehen und wie das Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe in Straubing in die künftige Struktur eingebunden werden kann.

Des Weiteren soll die Staatsregierung ein Konzept vorlegen, wie und bis wann die Zusammenarbeit zwischen TU München, Fachhochschule und Landesamt für Landwirtschaft am Standort Weihenstephan vertraglich geregelt wird.


Konsequenzen aus dem Ende der Milchquote

Weder in der Bundesrepublik noch auf europäischer Ebene gibt es eine Mehrheit zur Weiterführung der Milch-quote. Aufgrund der Bedeutung der Milchproduktion für die bayerische Landwirtschaft ist es wichtig, das Für und Wider der Quotenregelung sorgfältig abzuwägen und eine gemeinsame bayerische Position zur künftigen Milchpolitik festzulegen.

Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, über die Ausgangslage in Bayern, Ziele für den Milchstandort Bayern und mögliche Übergangsregelungen zu berichten.


Bericht über die Entwicklung in der Legehennenhaltung

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, über die Umsetzung der EU-Vorgaben zur Legehennenhaltung zu berichten. Dabei soll insbesondere dazu Stellung genommen werden, wie der Stand der Forschung bei der Ent-wicklung alternativer Haltungsformen von Legehennen ist und welche Fortschritte bei der Umstellung der Kä-fighaltung auf alternative Haltungsformen in der bayerischen Legehennen-haltung zu verzeichnen sind.


Reduzierung von Wildunfällen - Einsatz von Straßenbegleitgrün und Beschilderung bei Treib- und Drückjagden

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, Untersuchungen durchzuführen, inwieweit durch die Ansaat von für Wildtiere als Äsung unattraktivem Straßenbegleitgrün eine Reduzierung von Wildunfällen möglich ist.

Außerdem soll sie eine unbürokratische Regelung erarbeiten, die es bei Treib- und Drückjagden den revierverantwortlichen Jägern für die Dauer der Bewegungsjagd erlaubt, das offizielle Verkehrszeichen „Achtung Wildwechsel“ versehen mit einem Zusatz-schild „Jagd“ an betroffenen öffentlichen Straßen aufzustellen. Damit wol-len wir ebenfalls einen Beitrag zur Vermeidung von Wildunfällen leisten.


Tierschutz beim Wildtiermanagement einbinden

Die Staatsregierung soll im Rahmen der Arbeitsgruppe „Wildtiermanage-ment/Große Beutegreifer“ auch Vertreter des Tierschutzes beteiligen, damit diese die Möglichkeit haben, ihre Vorstellungen zum bayerischen Wildtiermanagement z. B. für Bär, Wolf und Luchs einzubringen.

Überprüfungsintervalle von Hackschnitzelheizungen verlängern

In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, im Zuge der Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmSchV) darauf hinzuwirken, dass die Überprüfung von Hackschnitzelheizungen, die unter diese Verordnung fallen, künftig in einem längeren Abstand als derzeit, mindestens aber zwei Jahre, erfolgt.


Bericht über angebliche mafiöse Strukturen in bayerischen Justizvollzugsanstalten

In der jüngsten Vergangenheit wurde in den Medien darüber berichtet, dass sich angeblich mafiöse Strukturen in bayerischen Justizvollzugsanstalten gebildet hätten. Diese seien auf die gestiegene Zahl russlanddeutscher Gefangener zurückzuführen. Die Folge seien Repressalien und Aggressionen gegenüber Mitgefangenen.

Vor diesem Hintergrund wurde die Staatsregierung aufgefordert, über die aktuelle Situation in den Justizvollzugsanstalten zu berichten und dabei auch darauf einzugehen, mit welchen Maßnahmen die Bildung etwaiger rechtsfreier Räume in bayerischen Jus-tizvollzugsanstalten unterbunden werden soll.


Gute gesunde Schule

Die Staatsregierung soll ein Programm zur Unterstützung der bayerischen Schulen auf ihrem Weg zu „guten ge-sunden Schulen“ erarbeiten.




Büro, 07 März 2007.


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