Schwerpunkte November 2007

Strompreise senken - Kernenergie weiter nutzen

Die Strompreise in Deutschland erreichen Rekordhöhen. Dies schadet der Wirtschaft und belastet die Verbraucher. Die Senkung der Strompreise ist für die CSU-Fraktion deshalb ein wichtiges politisches Ziel.
Vor diesem Hintergrund haben wir in einem Dringlichkeitsantrag eine genaue Prüfung der aktuellen Preiserhöhungen durch das Bundeskartellamt gefordert. Für notwendig halten wir auch eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht und die Ausweitung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt.
Ein entscheidender Beitrag zur Kostensenkung ist für uns auch die Rücknahme des Ausstiegs aus der Kernenergie. Denn ein Ausstieg hätte die Verknappung des Stromangebots und damit unweigerlich weitere Preissteigerungen zur Folge. In diesem Zusammenhang haben wir aber auch betont, dass die Zusatzgewinne der Kraftwerksbetreiber bei einer Verlängerung der Laufzeiten neben der Energieforschung und dem verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien auch zur Senkung der Strompreise genutzt werden sollen.

Kein Tempolimit auf deutschen Autobahnen

Die SPD hat auf ihrem Bundesparteitag unlängst die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf deutschen Autobahnen gefordert. Dem ist die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag mit Nachdruck entgegengetreten.
Wir lehnen ein generelles Tempolimit auf unseren Autobahnen schon allein deshalb ab, weil damit praktisch keine Reduktion des Kohlendioxydausstoßes verbunden wäre. Darüber hinaus gibt es bereits auf 98 % der deutschen Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen. Für Busse, Wohnmobile und Pkw mit Anhänger sowie für Kfz über 3,5 t gelten auf Autobahnen ohnehin bereits Tempolimits.
Schließlich sind wir der Auffassung, dass mit modernen Streckenbeeinflussungsanlagen mit Wechselverkehrzeichen, die Anzeigen je nach aktueller Verkehrs- und/oder Wetterlage ermöglichen, der Verkehr wesentlich präziser geregelt werden kann.

Höchststrafe für Heranwachsende im Jugendstrafrecht
auf 15 Jahre erhöhen

Gewaltbereitschaft und Brutalität jugendlicher Straftäter haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Auch ist ein Anstieg der Zahl jugendlicher Mehrfachtäter zu verzeichnen. Um dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung ausreichend Rechnung zu tragen, ist es vor diesem Hintergrund notwendig, den Richtern ein erweitertes jugendstrafrechtliches Instrumentarium an die Hand zu geben, damit die Straftaten gezielt und spürbar geahndet werden können.
Aus Sicht der CSU-Fraktion ist der geltende Strafrahmen von maximal 10 Jahren insbesondere dann unzureichend, wenn Heranwachsende, also Personen von 18 bis 21 Jahren, die schwerste Straftaten begangen haben, nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Wir sind der Auffassung, dass eine Freiheitsstrafe von maximal 10 Jahren für Mord oder andere Schwerverbrechen den schutzwürdigen Belangen der Hinterbliebenen wie auch dem Vertrauen der Bevölkerung in die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaats nicht ausreichend gerecht wird.
Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass die Höchststrafe für Heranwachsende, die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, von derzeit 10 auf künftig 15 Jahre erhöht wird.

Neukonzeption der Pflegestützpunkte
im Rahmen der Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung

In einem Dringlichkeitsantrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich beim laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung dafür einzusetzen, dass eine Neukonzeption der im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Pflegestützpunkte vorgenommen wird.
So soll bei der Gestaltung der Pflegestützpunkte auf die örtlichen Ressourcen und Strukturen zurückgegriffen werden. Außerdem halten wir es für sinnvoll, die Kostenträgerschaft der Pflege und die Trägerschaft der Pflegestützpunkte zu trennen. Schließlich sollte es Ziel der Pflegestützpunkte sein, die Vernetzung von verschiedensten Infrastrukturangeboten in der Pflege zu fördern.

Ältere Arbeitnehmer im Arbeitsprozess fördern
und unterstützen

Die Förderung und Unterstützung älterer Arbeitnehmer im Arbeitsprozess ist der CSU-Fraktion ein wichtiges Anliegen. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, gemeinsam mit den Tarifpartnern und den Krankenkassen die Bemühungen um Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für die älteren Arbeitnehmer noch weiter zu verstärken und konkrete Projekte der Krankenkassen und der Betriebe zur präventiven Gesundheitsförderung auf den Weg zu bringen.

Außerdem sollte überprüft werden, welche Maßnahmen des finnischen Konzepts zur Integration und Beschäftigung älterer Arbeitnehmer (FINPAW) auch in Bayern sinnvoll angewendet bzw. erprobt werden können. Schließlich kommt es uns auch darauf an, dass Frühverrentungsanreize und Anreize, in der Arbeitslosigkeit zu verharren, wie insbesondere der be-fristete Zuschlag zum Arbeitslosengeld II nach Bezug von Arbeitslosengeld I - abgeschafft werden. Auch dies haben wir in dem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck gebracht.

Weitere Maßnahmen und Initiativen

Keine Aufstockung der Milchquote

Auf Ebene der EU gibt es derzeit Planungen, die Milchquote EU-weit ab 1. April 2008 um zwei Prozent aufzustocken. Dies lehnen wir entschieden ab. Die Marktentwicklung für die Milcherzeuger muss sich fortsetzen und stabilisieren, um den Milchbauern nachhaltig ausreichende Erzeugerpreise zu gewährleisten. Deshalb darf es keine Quotenaufstockung und keine Aufweichung der geltenden Milchmarktordnung geben. Dafür besteht auch kein Anlass, zumal die aktuell innerhalb der EU zugeteilten Quoten derzeit im Umfang von fast zwei Prozent nicht ausgeschöpft werden.
Aus diesem Grund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich auf Ebene des Bundes und der EU gegen eine entsprechende Milchquotenerhöhung einzusetzen.


Finanzierungsmöglichkeiten von Studienbeiträgen durch soziales Engagement ausbauen

Nach dem so genannten „Amberger Modell“, einer Kooperationsform zwischen der Fachhochschule Amberg-Weiden und dem Caritasverband Amberg-Sulzbach, können Studierende soziale Tätigkeiten für Hilfsbedürftige durchführen und auf diesem Weg ihre Studienbeiträge bei einem Stunden-Entgeltsatz von sieben Euro ganz oder teilweise finanzieren. Dabei umfassen die Arbeiten der Studierenden nur Tätigkeiten, die nicht im Rahmen der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden oder eine pflegerische bzw. medizinische Ausbildung voraussetzen, z.B. Begleitdienst zu Ärzten oder bei Behördengängen, Unterstützung beim Einkauf oder im Haushalt.

Aus Sicht der CSU-Fraktion sollte überprüft werden, dieses Modell auch auf andere Orte und auf andere Betä-tigungsfelder, z.B. im Bildungsbereich bei der Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung von Schülern, auszuweiten. Dies haben wir in einem entsprechenden Antrag zum Ausdruck gebracht.


Agrarrecht als Teil des Lehrangebots der bayerischen Universitäten und Fachhochschulen

Das Agrarrecht stellt ein vielschichtiges Querschnittsrechtsgebiet dar, das vor allem Fragen des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts, des Europa- und Steuerrechts betrifft. Ein Lehrstuhl für Agrarrecht besteht derzeit an keiner bayerischen Universität. Einzelne Bereiche des Agrarrechts sind hingegen an verschiedenen Universitätsstandorten vertreten.
Vor allem im ländlichen Raum wächst die Nachfrage nach juristischer Beratung durch Rechtsanwälte mit spezifischen Kenntnissen auf diesem Gebiet. Deshalb halten wir es für sinnvoll, das Agrarrecht als eigenständiges Rechtsgebiet in der Juristenausbildung stärker zu betonen und die Möglichkeit, eine entsprechende Fachanwaltsbezeichnung einzuführen, in Erwägung zu ziehen. Außerdem sollte zumindest ein Lehrstuhl für Agrarrecht an einer der sieben juristischen Fakultäten in Bayern eingeführt werden, zumal es in zahlreichen anderen europäischen Ländern solche Lehrstühle und Studiengänge, die mit dem Master für Agrarrecht abschließen, gibt.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung deshalb in einem Antrag aufgefordert, dem Landtag über die Vertretung des Agrarrechts im Forschungs- und Lehrangebot der bayerischen Universitäten und Fachhoch-schulen zu berichten.


Konzept für die Erhaltung und Retrokonversion der Bestände der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern

Die Erhaltung des Bibliothekbestands aus der Zeit nach 1830/1840 (der in besonderer Weise vom Papierzerfall bedroht ist) und die Sicherung des hierin überlieferten kulturellen Erbes stellen eine grundlegende kulturpolitische Verpflichtung dar. Nach den Planungen der Generaldirektion der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken soll von jedem in bayerischen Bibliotheken vorhandenen Werk mindestens ein Exemplar erhalten werden, sofern es für Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft in Bayern von dauerhaftem Wert ist. Dafür ist zunächst ein durchgehender maschinenlesbarer Nachweis der vorhandenen Bestände unabdingbar. Nach einer Gesamtschadenserhebung der Bayerischen Staatsbibliothek beläuft sich der Finanzbedarf auf rund 100 Mio. Euro.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag unter Berücksichtigung der verfügbaren finanziellen Möglichkeiten ein Konzept für die Sicherung der vom Papierverfall bedrohten Bestände der staatlichen wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern vorzulegen.


Befreiung von Sozialabgaben für zur Immatrikulation notwendige Vorpraktika

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Schulabgänger, die ein zur Immatrikulation notwendiges Vorpraktikum gegen Entgelt ableisten, von Sozialabgaben befreit werden, soweit sie eine anderweitige Krankenversicherung nachweisen können.


Jugendwohnheime als sozialpädagogische Mobilitätsbegleitung

Die CSU-Fraktion begrüßt die vielfältigen und zielgenauen Angebote von Jugendwohnheimen für Auszubildende in Bayern. Deshalb haben wir die Staatsregierung aufgefordert, im Landtag über die Entwicklung der Jugendwohnheime zu berichten. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welchen Einfluss sie auf die Mobilität auf dem Ausbildungsstellenmarkt haben und wie sie durch die bayerische Wirtschaft und das bayerische Handwerk bewertet werden. Die Bedeutung der sozialpädagogischen Begleitung von Auszubildenden und die Finanzierungsstrukturen der Jugendwohnheime sollen ebenfalls Gegenstand des Berichts sein.


Bayerischer Sozialstaats-TÜV

In einem weiteren Antrag haben wir uns dafür ausgesprochen, dass ein Konzept entwickelt werden soll, wie die Wirksamkeit sozialpolitischer Maßnahmen des Freistaats Bayern überprüft und die Effektivität und Effizienz der Leistungen verbessert und weiterentwickelt werden können. Hierzu soll die Staatsregierung Verfahren und Kriterien ausarbeiten und das Konzept in einem dafür besonders geeigneten sozialpolitischen Förderbereich erproben.


Verbesserungen beim interkommunalen Belastungsausgleich

Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt einerseits und die zum 1. Januar 2006 in Kraft getretene Verlagerung der Zuständigkeit für Leistungen an Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler von den Bezirken auf die Landkreise und kreisfreien Gemein-den andererseits verursachen sehr unterschiedliche Be- und Entlastungswirkungen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Gemeinden. Diese sollen durch einen interkommunalen Belastungsausgleich soweit wie möglich abgefedert werden.

Bei der Durchführung des aktuellen Belastungsausgleichs zeichnet sich ab, dass die für das Jahr 2006 dafür zur Verfügung stehenden 78 Mio. Euro nicht ausreichen werden, alle den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden entstandenen ausgleichsfähigen Belastungen voll auszugleichen. Das Gesetz sieht für diesen Fall einen anteiligen Ausgleich der ausgleichsfähigen Belastungen vor; ein Ausgleich der dann noch verbleibenden Belastungen beim nächsten Belastungsausgleich ist allerdings rechtlich derzeit nicht vorgesehen.

Ein Änderungsantrag der CSU-Fraktion zielt nun darauf ab, ausgleichsfähige Belastungen des Jahres 2006, soweit diese im hierzu erfolgenden Belastungsausgleich im Jahr 2007 nicht voll berücksichtigt werden können, aus der für 2007 zur Verfügung stehenden Zuweisungs-masse im Jahr 2008 vorab auszugleichen.


Medizinische Versorgung in der Innenstadt München

Die Staatsregierung plant, die Innenstadtkliniken in München in den Campus Großhadern überzuführen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten und aufzuzeigen, wie in dem aufzulassenden Klinikviertel eine leistungsstarke, bedarfsgerechte, ambulante bzw. stationäre medizinische Versorgung sichergestellt und im Klinikgebäude an der Maistraße umgesetzt werden kann.


Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland vereinfachen

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Länder bei der derzeitigen Prüfung, ob im Bereich der Arbeitsmigration Änderungen des Zuwanderungsrechts veranlasst sind, angemessen beteiligt werden.

In diesem Zusammenhang hat sich die CSU-Fraktion auch für eine Absenkung der Einkommensgrenze für die Niederlassungserlaubnis von hoch qualifizierten Arbeitskräften (derzeit 85.000 Euro pro Jahr) ausgesprochen. Schließlich haben wir klare Kriterien für die Entscheidung über eine eventuelle Verlängerung der Beschränkungen des Arbeitsmarktszugangs für die neuen osteuropäischen Mitgliedsstaaten über 2009 hinaus gefordert.


Aufwertung der Bundesstraße 85 im Bundesverkehrswegeplan

Im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg bildet die B 85 eine wichtige Verkehrsachse, deren Ver-kehrsbelastung derzeit insbesondere im Schwerverkehr deutlich über dem bayernweiten Durchschnitt liegt. Ein weiterer Ausbau ist auch aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig. Während der zweibahnige Ausbau der B 85 im früheren Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bereits im „vordringlichen Bedarf“ enthalten war, hat die damalige rot-grüne Bundesregie-rung diese Maßnahmen jedoch in den „weiteren Bedarf“ zurückgestuft.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass der Ausbau der B 85 wieder in den „vordringlichen Bedarf“ eingestuft wird.


Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes Fürstenfeldbruck

Der Bund hat entschieden, den Militärflugplatz Fürstenfeldbruck endgültig aufzugeben und daraus eine Fläche von 240 ha zu veräußern. Die Gemeinde Maisach, auf deren Gebiet das freigegebene Gelände liegt, hat daraufhin im Rahmen der Konversion ein Konzept zur zivilen Nachnutzung vorgelegt, das eine Trabrennbahn, ein Fahrsicherheitszentrum, Flächen für Polizeifahrttraining, ein Sportzentrum, eine Südumfahrung und FFH-Flächen umfasst.
Diesem Konzept steht jedoch der Anspruch der Zivilflieger gegenüber, die ein Mitbenutzungsrecht auf dem Militärflugplatz haben. Im 2006 beschlossenen Landesentwicklungsplan ist eine entsprechende Nachnutzungsmöglichkeit als Option vorgesehen.
Die Umsetzung des Konzepts der Ge-meinde Maisach würde im Vergleich zu einer Nutzung als ziviler Flugplatz zu einem höheren Verkaufserlös für den Bund führen, ein höheres Investitionsvolumen beinhalten, eine größere Zahl von Arbeitsplätzen generieren und weitere positive wirtschaftliche Effekte für die Region mit sich bringen. Deshalb ist das Maisacher Konzept aus Sicht der CSU-Fraktion der Anschlussnutzung durch die Zivilflieger vorzuziehen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, im Rahmen der Konversion des ehemalig militärisch genutzten Geländes zu einer möglichst hochwertigen Nachnutzung beizutragen und in diesem Sinne das von der Gemeinde Maisach vorgelegte Konzept zu unterstützen. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine entsprechende Änderung des LEP.


Änderung der Beamtenbesoldung

Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge der Beamten in der parlamentarischen Beratung. Dieser umfasst u.a. die Erhöhung der Beamtenbesoldung um 3 % ab dem 1. Oktober 2007, die Erhöhung des Familienzuschlags für dritte und weitere Kinder um jeweils 50 Euro monatlich, die Verlängerung der Ruhegehaltsfähigkeit von Stellenzulagen bis Ende 2010 und auch eine entsprechende Erhöhung der Beamtenversorgung.
In diesem Zusammenhang hat die CSU-Fraktion zwei Änderungsanträge eingebracht, die zu weiteren Ver-besserungen für die Beamten führen sollen.
Damit wollen wir z.B. erreichen, dass der berücksichtigungsfähige Umfang bei Erziehungszeiten ab dem Jahr 2008 im Rahmen des Laufbahnrechts pro Kind von 12 auf 24 Monate erhöht wird. Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung sollen auch die Vorschriften zum Ausgleich von Mehrarbeit für Lehrkräfte geändert werden. Die engagierte Mehrarbeit von Lehrkräften in Fächern, in denen Lehrermangel besteht, kann in Zukunft weitaus schneller und über eine entsprechende Vergütung honoriert werden.

Ferner wird es für pensionierte Lehrkräfte künftig attraktiver, bei Engpässen in der Unterrichtsversorgung spontan für eine Übergangszeit auszuhelfen. So wird die Anrechnung des Einkommens auf die Ruhestandsbezüge für die Aushilfslehrkräfte deutlich günstiger gestaltet.


Einsatz von Elektroimpulsgeräten durch die Polizei

Seit Anfang 2006 sieht das Polizeiaufgabengesetz die Möglichkeit vor, den Einsatz von Elektroimpulsgeräten (TA-SER) zu erproben. Derzeit sind bei den Spezialeinsatzeinheiten der Polizei in Nord- und Südbayern insgesamt 10 Geräte im Rahmen eines Pilotversuchs im Einsatz.
In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, über die bisher gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz dieser Geräte zu berichten.



Büro, 11 Dezember 2007.


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