MVV soll Gratisfahrschein und Taxierstattung bei Verspätungen leisten

München, den 15. Februar 2000. Verspätungen bei Bus, S- und U-Bahn sind
in München an der Tagesordnung. Eine Idee aus Berlin könnte auch
beim MVV umgesetzt werden. Die Berliner Verkehrsbetriebe garantieren Ihren
Nutzern bei Verspätungen, die durch den Nahverkehrsdienstleister verschul-
det sind und mehr als zwanzig Minuten betragen, einen Gratisfahrschein.
Tritt die Verspätung zwischen 23.00 Uhr und 05.00 Uhr ein, erstatten die
Verkehrsbetriebe sogar Taxi-Kosten in maximaler Höhe von DM 50,00.

Joachim Haedke, MdL, verkehrspolitischer Sprecher der CSU München, er-
klärt: „Erste Reaktionen in der Bevölkerung zeigen, dass die Idee auf gro-
ssen Anklang stösst. Mit einer derartigen Fahrzeitgarantie würde die Attrak-
tivität des MVV deutlich gesteigert werden. Innerhalb der Verkehrsbetriebe
würde ein neues Bewußtsein für die Wichtigkeit der Fahrplaneinhaltung ge-
schaffen, das sicherlich zu einer Abnahme von Verspätungen führen würde.
Diese Idee sollte in München übernommen werden.“

In der Anlage finden Sie die Beschreibung des Berliner Modells, im Internet
sind die Berliner Verkehrsbetriebe unter www.bvg.de verzeichnet.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Joachim Haedke, Landtagsabgeordneter
Verkehrspolitischer Sprecher der CSU München
Telefon: 089/64 270 370
Handy: 0172/8930093

Anlage zur Presseinformation des verkehrspolitischen Sprechers der Münchner CSU vom 15.02.2000


Die Garantie der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
(Originalkopie aus der Internethomepage, Stand 15.02.2000)


Unsere Fahrzeit-Garantie
Wir wollen Sie zügig und zuverlässig an Ihr Ziel bringen. Gegen verstopfte Straßen, plötzliche Umleitungen und andere unvorhersehbare Ereignisse sind leider auch wir machtlos.
Sollten Sie aus Gründen, die wir zu vertreten haben, um mehr als zwanzig Minuten später Ihr Ziel erreichen, als der aktuelle Fahrplan vorgibt, erhalten Sie von uns einen Gratisfahrschein zugesandt.
Passiert Ihnen dies in der Nachtzeit zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr, und Sie sehen sich deshalb gezwungen, ein Taxi zu nehmen, erstatten wir Ihnen die Kosten hierfür in Höhe von maximal DM 50,00. Basis unserer Fahrzeit-Garantie ist der jeweils gültige Fahrplan mit seinen aktuellen Änderungen und Ergänzungen und die Berücksichtigung eines angemessenen Zeitanteils für Ihre Umsteigewege. Unsere Fahrzeit-Garantie gilt grundsätzlich nur für Fahrten, die ausschließlich mit BVG-Verkehrsmitteln erfolgen.
Und was fangen Sie als Umweltkarten- oder Abo-Kunde mit den Gratisfahrscheinen an?
Wir nehmen die Gratisfahrscheine an unseren BVG-Verkaufsstellen beim Kauf einer Wertmarke, eines Wertmarkenbogens oder anderer Fahrausweise in Zahlung.
Als Abo-Kunde haben Sie sogar den Vorteil, anstelle eines Gratisfahrscheins eine Abbuchungsermäßigung zu vereinbaren. Bitte kreuzen Sie dazu auf dem Garantieschein das Abo-Feld an und tragen Sie Ihre Abo-Vertragsnummer ein.


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Unser Garantieschein
In jedem Garantiefall senden Sie uns bitte den anhängenden Garantieschein, nachdem Sie ihn ausgedruckt haben, ausgefüllt zu. Falls Sie Taxi- oder Reinigungskostenerstattung geltend machen wollen, fügen Sie bitte die vom Taxifahrer vollständig ausgefüllte Fahrpreisquittung oder die Reinigungsquittung mit Kassenbon oder Kassenaufdruck bei.
Bitte beachten Sie:
Mit unserem Garantieversprechen sowie dem Umfang und Inhalt Ihres Anspruchs beim Eintreten des Garantiefalles gehen wir eine freiwillige Verpflichtung Ihnen gegenüber ein, die unsere gesetzlich festgelegten Verpflichtungen nicht vorsehen. Wir bitten daher um Verständnis, daß wir uns zur Vermeidung von Mißbrauch im Einzelfall eine konkrete Prüfung vorbehalten müssen.
Für die Anmeldung Ihrer Ansprüche nutzen Sie bitte die Vordrucke, die in unseren Fahrzeugen und Anlagen ausliegen oder drucken Sie bitte den anhängenden Garantieschein aus und senden ihn ausgefüllt innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt an
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Qualitätsservice Fach 43110 10773 Berlin
Wir wollen immer besser werden. Zu Ihrem Nutzen. Deshalb verpflichten wir uns in zehn Punkten, die Qualität unserer Leistungen sicherzustellen und ständig zu steigern:


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Joachim Haedke, 15 Februar 19100.


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